Steuerrecht im Gesundheitswesen

Veröffentlichte Fachbeiträge unserer Kanzlei

Arzt und Umsatzsteuer: Wann gilt die Steuerpflicht?

Ärzte, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen steuerliche Pflichten wie das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und das Abführen der Steuer beachten. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere bei nicht-medizinischen Leistungen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Bei Missachtung drohen Steuer-Nachzahlungen und mögliche Strafen. Die genaue Abgrenzung zwischen medizinischen und nicht-medizinischen Leistungen ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Unser Steuerberater Michael Möller hat hierzu einen interessanten Beitrag geschrieben. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier:

https://www.apotheken-aerzte.de/aerzte/wissen/arzt-und-umsatzsteuer

Ansprechpartner

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Partner
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Thomas Berg

Partner
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Michael Möller

Diplom-Finanzwirt
Steuerberater

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