
Steuerrecht im Gesundheitswesen
Veröffentlichte Fachbeiträge unserer Kanzlei
Arzt und Umsatzsteuer: Wann gilt die Steuerpflicht?
Ärzte, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen steuerliche Pflichten wie das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und das Abführen der Steuer beachten. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere bei nicht-medizinischen Leistungen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Bei Missachtung drohen Steuer-Nachzahlungen und mögliche Strafen. Die genaue Abgrenzung zwischen medizinischen und nicht-medizinischen Leistungen ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Unser Steuerberater Michael Möller hat hierzu einen interessanten Beitrag geschrieben. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier:
https://www.apotheken-aerzte.de/aerzte/wissen/arzt-und-umsatzsteuer
Ansprechpartner

Raimund Bünker
Partner
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Thomas Berg
Partner
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
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