Grundsteuer

Was jetzt zu tun ist?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.

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Lassen Sie die Feststellungserklärungen für Ihren Grundbesitz durch unser Steuerberater-Team erledigen. Wir kennen das komplexe Regelwerk und erstellen Ihre Feststellungserklärung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bundes- bzw. Ländermodelle innerhalb des vorgegebenen Abgabezeitraums. Die Ermittlung des Grundbesitzwertes ist vom Bundesland abhängig.

Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Wir sind gerne für Sie da!


Sie können auch direkt eine E-Mail an die Adresse Grundsteuer@thierfeld-berg.de senden. 

FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen

Was genau ist die Grundsteuer?

Das Grundsteuergesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer dar. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer auf inländische Grundstücke, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, und Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben.

Welche Grundsteuerarten gibt es?

Die Grundsteuerart A regelt die Besteuerung von Nutzflächen in der Land- und Forstwirtschaft, in der Grundsteuerart B wird jede Art von Grund und Boden besteuert und mit der nun wieder eingeführten Grundsteuerart C (Baulandsteuer) werden baureife Grundstücke mit einem besonderen Hebesatz besteuert.

Wann tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft?

Das neue Grundsteuerrecht tritt am 1.1.2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzespakets beginnt bereits 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022. Die Erklärungspflicht beginnt ab 1.7.2022.

Wie lautet die Berechnungsformel für die Grundsteuer?

Grundbesitzwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Das dreistufige Berechnungsverfahren wird unverändert angewendet. Das heißt, es werden die neuen Grundsteuerwerte mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Auf den sich so errechneten Steuermessbetrag wendet die jeweilige Kommune ihren Hebesatz an und legt die Grundsteuer fest.

Wurden die Steuermesszahlen erhöht?

Bund und Länder versprechen den Steuerpflichtigen eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Zum Ausgleich des Ansatzes der höheren Grundbesitzwerte wurden die Steuermesszahlen herabgesetzt.

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Immobilieneigentümer von inländischen Grundstücken, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, müssen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Auch Erbbauberechtigte sind abgabepflichtig.

Wann ist die Feststellungserklärung abzugeben?

Die Abgabepflicht beginnt ab 1.7.2022 und endet voraussichtlich am 31.10.2022.

Wann ist die Grundsteuer zu bezahlen?

Die Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte ergehen erstmalig ab dem 1.1.2025.

In welchem Zeitabstand werden Grundsteuerwerte neu festgestellt?

Das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung wurde beibehalten. Wie bisher müssen die Grundsteuerwerte im Zeitabstand von sieben Jahren neu festgestellt werden. 2022 sind alle Immobilieneigentürmer zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuerermittlung verpflichtet.

Wer unterstützt mich bei Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärung?

Wir unterstützen unsere Mandanten und erstellen die Feststellungserklärungen unter Beachtung aller erforderlichen Angaben und Fristen. Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Unser Steuerberater-Team übernimmt gerne auch Ihre Feststellungsklärung. Sprechen Sie uns an!

Lotse-Spezial Grundsteuerreform 2022

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Informationen

Grundsteuerreform - das Wichtigste im Überblick

Auf einen Blick: Baulandsteuer, Inkrafttreten, Grundbesitzbewertung, Feststellungserklärung, Steuermesszahlen und länderspezifische Besteuerungsmodelle.

Das sagen unsere Kunden

"Als Freiberuflerin brauche ich einfach eine gute Steuerberatung an meiner Seite. Ich bin seit meiner Existenzgründung 2013 bei Thierfeld und Berg und bin ausnahmslos zufrieden. Muss aber sagen, Frau Dingber seit einigen Jahren als Ansprechpartnerin zu haben, ist das Beste, was mir passieren konnte. Sehr kompetent, immer ansprechbar, in steuerlichen kleinen Notlagen schnell und effizient handelnd, schafft Lösungen, wo ich zunächst nur Probleme sehe. Und bei aller sachlichen Kompetenz dem Klienten immer angenehm zugewandt und einfach freundlich. Die Damen an der Rezeption find ich auch toll. Also, bleibt dabei: ausnahmslos zufrieden. Und ja, so ein Rückhalt kostet. Ist es jedoch wert."

"Die Kanzlei arbeitet sehr Lösungsorientierung für die Mandanten. Durch ein persönliches Gespräch mit Herrn Bünker habe ich die Einsicht bekommen wie Positiv das Team von Thierfeld & Berg aufgestellt ist. Im Namen von J.B.N-Shop bedanken wir uns nochmals."

Ansprechpartner

Raimund Bünker

Partner
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Thomas Berg

Partner
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

René Paulun

Partner
Betriebswirt
Steuerberater
Zert. Testamentsvollstrecker (IFU)

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