Inhalt
Nachfolgeplanung
Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung zur Übertragung von Privatvermögen, Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung
„Am Ende holen wir uns doch alles über die Erbschaftsteuer“
(Sachgebietsleiter Erbschaftsteuer München)
Erbschaften können eine emotionale und komplexe Angelegenheit sein. Nach dem Tod eines nahen Angehörigen bleibt Ihnen als Hinterbliebene zunächst nicht viel Zeit innezuhalten. Als wären die auf den Verlust folgenden Wochen und Monate in emotionaler Hinsicht nicht schon herausfordernd genug, wird Ihnen auch organisatorisch einiges abverlangt. Sie müssen sich um Begräbnis, Nachlass und allerlei andere letzte Dinge kümmern.
Wir empfehlen Ihnen daher, auch wenn es schwerfällt, sich einmal auf das „Probesterben“ einzulassen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, was im Ernstfall auf Ihre Angehörigen aus steuerlicher, aber auch aus organisatorischer Sicht, zukommt. Bei Bedarf entwickeln wir mit Ihnen zusammen einen Notfallordner, um die wichtigsten Dinge im Vorfeld geregelt zu haben, sodass auch für Ihre Angehörigen im Trauerfall keine weiteren Steine im Weg liegen.
Für Unternehmer sind nach unserer Meinung ein Notfallordner sowie entsprechende Vorkehrungen unabdingbar, um einen Weiterbetrieb des Unternehmens auch in diesem Fall zu gewährleisten.. Schließlich hängen neben dem eigenen Lebenswerk oftmals auch die Zukunft von Mitarbeitenden und anderen Akteuren davon ab, dass es auch nach einem Todesfall „weiter geht“.
Zudem ist es wichtig, viele Dinge schon im Vorfeld zu regeln. Dies können entsprechende testamentarische Bestimmungen sein, um den Nachlass ganz nach den Wünschen des Erblassenden zu gestalten. Aber auch Übertragungen zu Lebzeiten oder die sogenannte „Güterstandsschaukel“ können aus steuerlicher Sicht eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit darstellen. In jedem Fall können nur durch eine rechtzeitige und durchdachte Gestaltung zu zahlende Steuern entsprechend minimiert werden.
Ist ein Nachlass hoch komplex oder die familiären Beziehungen schwierig, kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein um den Willen des Erblassenden auch tatsächlich umzusetzen und Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft entgegen zu wirken. Soweit der oder die Erben z.B. aufgrund fehlenden Alters oder persönlicher Reife noch nicht „bereit“ dafür sind, das Erbe eines Unternehmers oder einer Unternehmerin anzutreten, kann die temporäre Verwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker dazu beitragen, auch diesen Zeitraum zu überbrücken.
Gerne beraten wir Sie fundiert mit unserem kompetenten Team in den Bereichen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Unternehmensnachfolge sowie der Testamentsvollstreckung.